Auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird der Landkreis weitere Maßnahmen verfügen, um die Verbreitung des Cornavirus nach Möglichkeit zu verlangsamen.
Um den Betrieb in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu gewährleisten und den Eintrag von Coronaviren zu erschweren, gilt mit Wirksamwerden der Allgemeinverfügung (18. März 2020) ein Besuchs- und Betretungsverbot in den genannten Einrichtungen. Die geltenden Ausnahmen, sind der Verfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus sind Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher zu schließen.
Der Betrieb aller Einrichtungen der Tagespflege hat zunächst bis einschließlich 18. April 2020 zu unterbleiben. Auch in der Tagespflege für ältere Menschen sollen – wie bei der Kinderbetreuung bereits praktiziert – Notbetreuungen in kleinen Gruppen eingerichtet werden. Die Kriterien für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung, entsprechen dem Grunde nach den Regelungen die auch im Kinderbereich angewendet werden.
Landrat Thomas Brych macht deutlich, dass diese nun zu treffenden Maßnahmen zwingend notwendig sind, um Risikogruppen zu schützen und die medizinische Infrastruktur nicht zu gefährden. Mit Blick auf das bereits seit Freitag vergangener Woche geltende Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen, das in mehreren Fällen fahrlässig ignoriert wird, sagt der Chef der Goslarer Kreisverwaltung: „Wir haben diese Verbote nicht aus Spaß verfügt, sondern müssen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal in den Heimen schützen. Ich kann verstehen, dass man seine Familienangehörigen sehen möchte, mit diesem rücksichtlosen und teilweise renitenten Verhalten wird jedoch mit der Gesundheit und dem Leben der älteren und schutzbedürftigen Menschen leichtfertig umgegangen.“