Samstag, 18. Mai 2024 17:00
Polizeigesetz
Referent und Veranstalter (v.l.) Oberstleutnant d.R. Claus Jähner (GSP, Sektion Goslar), Oberstleutnant d.R. Ralph Marschner (KVK Goslar), Polizeidirektorin Petra Krischker (PI Goslar), Dr. Alexander Saipa (MdL) und Landrat Thomas Brych (Landkreis Goslar)

Warum braucht Niedersachsen ein neues Polizeigesetz?

Harzer Reservisten informierten sich über die innere Sicherheit

Die Sicherheitspolitische Partnerschaft Goslar, zu der die Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. Sektion Goslar (GSP), das Kreisverbindungskommando (KVK) der Bundeswehr im Landkreis Goslar, der Landkreis Goslar und die Polizeiinspektion Goslar gehören, hatte zu einem öffentlichen Vortrag mit anschließender Diskussion über das Thema Anpassung des Niedersächsischen Polizeigesetzes nach dem Prinzip des Rechtsstaates in den Sitzungssaal des Kreishauses Goslar eingeladen.

Für die Veranstalterin hieß Claus Jähner den Goslarer Referenten Dr. Alexander Saipa, der unter anderem Generalsekretär der SPD Niedersachsen und Mitglied des Niedersächsischen Landtages ist, sowie zahlreiche sicherheitspolitisch interessierte Besucher/innen herzlich willkommen. Im Publikum saßen unter anderem Mitglieder der GSP, des KVK, des Reservistenverbandes Kreisgruppe Harz, der Kameradschaft ehemaliger Goslarer Jäger, Landrat Thomas Brych sowie die Leiterin und Beamte der Polizeiinspektion Goslar.

Vortrag

Die gegenwärtige Rechtsgrundlage müsse aufgrund der technischen Entwicklung sowie der islamistischen und extremistischen Bedrohung angepasst werden, so Dr. Saipa.

Um einen konkret geplanten und vorbereiteten terroristischen Anschlag oder eine terroristische Straftat wie etwa einen Mord, eine schwere Brandstiftung oder einen Sprengstoffanschlag im Vorfeld zu verhindern, können Gefährder nach der Novellierung des Niedersächsischen Polizeigesetzes (NPOG) von bisher 10 auf maximal 74 Tage in Polizeigewahrsam genommen werden, da erfahrungsgemäß 10 Tage oft zu kurz sind, Anschlagspläne zu ermitteln, einen eventuellen Anschlag zu verhindern und rechtliche Maßnahmen gegen einen mutmaßlichen Terroristen einzuleiten.

Die präventive Ingewahrsamnahme kann jedoch nur durch eine Richterin oder einen Richter angeordnet und erforderlichenfalls nach 30 Tagen auf 60 Tage und noch einmal auf weitere 14 Tage verlängert werden.

Bei nicht-terroristischen Straftaten beträgt die Höchstdauer des Gewahrsams weiterhin 10 Tage.

Diskussion

In der sich auf den etwa einstündigen Vortrag anschließenden lebhaften Diskussion, wurden Hinweise und Verbesserungsvorschläge zur unstreitigen Gesetzesanpassung vorgetragen. Hierbei stand insbesondere die vorgesehene Dauer für den Unterbindungsgewahrsam nach richterlicher Anordnung wegen einer drohenden terroristischen Straftat im Fokus.

Polizei und Sicherheitsbehörden des Landes brauchen für ihre Ermittlungstätigkeit Rechtssicherheit.

Dr. Saipa wies darauf hin, dass die Beratung über die Gesetzesänderung noch nicht abgeschlossen ist.

Dank an den Referenten

Mit humorvollen Worten bedankte sich der Initiator der Veranstaltung und Leiter der Sektion Goslar der Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V., Oberstleutnant d.R. Claus Jähner, bei Herrn Dr. Alexander Saipa für seinen informativen Vortrag und überreichte ihm ein Buchpräsent.

Text/Fotos: Helmut Gleuel