Montag, 6. Mai 2024 8:13
Wiederlaher See
Eindeutig sind die geltenden Regelungen auf großen Hinweisschildern kenntlich gemacht. Vielen Besuchern scheint das egal zu sein. Sie nutzen den Wiedelaher See für ihre Freizeitzwecke wie es ihnen beliebt.

Verbote am Wiederlaher See werden einfach ignoriert

Wiedelaher See wird trotz NSG-Status zum Baden und Wassersport genutzt / Naturschutzbehörde appelliert an die Besucher

Mit der Neufassung des Naturschutzgebietes (NSG) Oker- und Eckertal steht der gesamte Wiedelaher See bereits seit dem 1. Mai vergangenen Jahres unter Naturschutz.

Das Baden, das Betreiben von Wassersport sowie das Verlassen öffentlicher Wege und Straßen sind deshalb verboten.

Leider halten sich viele Besucher des Sees trotz eindeutiger Beschilderung nicht an diese Regelungen. Jetzt gerade in der Sommerzeit kann auch beobachtet werden, dass die Landesstraße 511 auf Höhe des Sees am Rand von Autos zugeparkt wird.
Der Wiedelaher See ist ein wichtiges Brut- und Rastgebiet für viele seltene Vogelarten. Aus diesem Grund war die Ausweisung als Naturschutzgebiet, welches zugleich in Teilen FFH- und Vogelschutzgebiet ist, geboten. Der Natur- und Tierschutz genießt deshalb auch klar Vorrang vor dem durchaus nachvollziehbaren Interesse der Freizeitnutzung.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar appelliert an die Besucher, das Badeverbot zu respektieren, da der nachhaltige Schutz dieses Gebietes ansonsten nicht sichergestellt werden kann.

In Kürze wird die Naturschutzbehörde auch das Gespräch mit dem Ordnungsamt der Stadt Goslar, der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei sowie der Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehr suchen, um Lösungen zur nachhaltigen Umsetzung dieser Regelungen zu erarbeiten.

Homepage: Landkreis Goslar