Sonntag, 11. Januar 2026 17:24

Urteil zur Goslarer „Bettensteuer“

In seiner gestrigen Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die Satzung der Stadt Goslar zur Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe (umgangssprachlich Bettensteuer) für nichtig erklärt.

Als Reaktion hat die Stadt Goslar sämtliche Aktivitäten zur Festsetzung bzw. Geltendmachung der Bettensteuer eingestellt und prüft nun, in welchem Umfang Rückzahlungen vorzunehmen sind. Nach derzeitigem Stand handelt es sich dabei um einen Ist-Betrag von ca. 625.000 € für die Jahre 2013 und 2014.

Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils werden die nichtigen Bestandteile der Satzung analysiert und das weitere Vorgehen mit den Ratsgremien abgestimmt. Auch mit den anderen im Verfahren genannten Städten werden wir das Gespräch suchen, um weitere Informationen zu erhalten. Die Goslarer Bettensteuer ist nach Ansicht des Gerichtes durch einen falschen Steuermaßstab nichtig. Dagegen scheinen die übrigen Bestandteile rechtskonform zu sein.

„Die von Beginn an als Übergang konzipierte Satzung für die Goslarer „Bettensteuer“ ist als nichtig bewertet worden. Natürlich gilt die Zusage der Stadt, dass die erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden. Es bleibt unabhängig vom ergangenen Urteil weiterhin das Ziel der Stadt, die durch den Tourismus entstehenden finanziellen Lasten gleichmäßig auf die vielen Schultern zu verteilen, die auch den Vorteil der hohen Gästezahl haben. Das gilt nicht nur für Hoteliers, sondern auch für Gastronomie und Einzelhandel. Hierzu hat der Rat der Stadt Goslar bereits im Jahr 2013 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Nun ist das Land gefragt, schnellstmöglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Möglichkeit der Einführung eines Tourismusbeitrages in Goslar zu schaffen“, so Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk.

„Und auch auf einen weiteren Aspekt möchte ich hinweisen“, so Junk weiter, „das OVG hat in seinem Urteil, gegen das kein Rechtsmittel zulässig ist, die bisher nicht unumstrittene Tatsache, dass nach der Goslarer Regelung das Hotel selbst als Steuerschuldner fungiert, nicht beanstandet. Das führt nach meiner Auffassung zu einer Rechtssicherheit für andere Städte in Niedersachsen, die eine Bettensteuer erheben.“