Mittwoch, 24. Dezember 2025 10:48
Bestattungsmöglichkeiten
Von li: Hans Derer und Ulrich Goldau auf dem Wiedelaher Friedhof für Urnengräber.

Neue Bestattungsmöglichkeiten

Zwei neue weitere Bestattungsmöglichkeiten bestehen seit dem 1. November auf dem katholischen Teil des Wiedelaher Friedhofs.

Das Bistum Hildesheim hatte gedrängt, eine neue Friedhofssatzung in der Kirchengemeinde Liebfrauen, Ortskirche Wiedelah auszuarbeiten. Die neue Satzung wurde dann von Hildesheim genehmigt. Unter der Mitarbeit der beiden Wiedelaher Kirchenvorstandsmitglieder Hans Derer und Ulrich Goldau wurde alles baulich umgesetzt und nun präsentiert.

Der Grund für die neue Satzung ist, das es keine anonymen Bestattungen mehr auf dem katholischen Teil des Friedhofs geben wird. Ab sofort besteht die Möglichkeit, die Erdbestattungen und Urnengräber mit Namen auf einer Steinplatte des Verstorbenen zu versehen. Der Hauptgrund für die neue Satzung und Bestattungsmöglichkeit: „Jeder Mensch hat eine Identität, denn in der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, wo Angehörige trauern wollten und keinen Bezugsort finden konnten,“ so die beiden Kirchenvorstandsmitglieder. Zwei neue Felder für Erd- und Urnenbestattungen konnten nun neu angelegt werden. Es wurde je eine Hecke gepflanzt, um eine Auflockerung auf die große Rasenfläche zu bekommen. Auch drei neue Rotdornbäume wurden gepflanzt. Zum neuen Erdbestattungsfeld wurde auch ein neuer befestigter Weg angelegt, somit kann der Leichenwagen direkt bis zur Grabstätte fahren.

Die Gräber verursachen für die Angehörigen keine Pflege, es dürfen aber in den Sommermonaten keine Blumen auf das Grab gestellt werden. Nur von November bis April, wenn kein Rasen gemäht werden muss, können Blumen und Gestecke auf die Grabstätte gelegt werden. Eine Erd- und Urnenbestattung mit einem Grabstein ist natürlich weiterhin möglich.

Die neue Satzung ist nur für den katholischen Teil des Friedhofes wirksam. Für den evangelischen Teil besteht eine eigene Satzung.

Die beiden Kirchenvorstandmitglieder weisen nochmals darauf hin, dass eine Ablieferung von häuslichen Abfällen auf dem Container des Friedhofes nicht gestattet ist.