Um die Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen, ordnet der Landkreis ab Freitag, 13. März 2020, ein Besuchsverbot an.
Ausgenommen von dieser Anordnung sind medizinisch notwendiges Personal wie beispielsweise Rettungsdienst, Physio- und Ergotherapeuten, Ärzte sowie externe Lieferdienste wie beispielsweise Apotheken, Post, Wäschedienste und Bestattungsinstitute.
Die Anordnung gilt bis einschließlich 13. April dieses Jahres.
Die Entscheidung über das Besuchsverbot erfolgt unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer effektiven Seuchenbekämpfung und einem größtmöglichen Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar vom 12. März 2020 bleiben hiervon unberührt.