Mittwoch, 4. März 2026 18:27

Hinweis zum Parkverhalten -Parken entgegen der Fahrtrichtung ist nicht gestattet-

Bei der Goslarer Polizei und dem Fachdienst Straßenverkehr der Stadt Goslar gehen immer häufiger Beschwerden ein, dass in den Wohngebieten der Goslarer Stadtteile (insbesondere in Jürgenohl und Georgenberg) Kraftfahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung abgestellt werden.

Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand gestattet. Zwar ist es nachvollziehbar, dass sich Kraftfahrer in Wohnstraßen mit geringerer Verkehrsdichte aus Bequemlichkeit oder Zeitersparnis dazu entscheiden, kurzfristig den linken Fahrbahnrand nutzen. Hierbei unterschätzen sie jedoch die entstehenden Gefahren. Insbesondere beim Ausparken entstehen aufgrund der schlechteren Sichtverhältnisse massive Gefährdungslagen. Auch Radfahrer sind hierdurch besonders beeinträchtigt.

Unter Hinweis auf die Parkvorschriften der StVO und dem Appell an die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr, wird die Verkehrsbehörde die gemeldeten Bereiche verstärkt überprüfen und auch weiterhin derartige Verstöße ahnden. Das Verwarngeld für einen Verstoß beträgt derzeit mindestens 15 €.

Zur Vermeidung von Ärgernissen bittet die Stadt Goslar die Verkehrsteilnehmer um Beachtung.