– Wiederholt Verstöße durch Hausmüllentsorgung –
Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Goslar darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Hausmüll in öffentlichen Papierkörben zu entsorgen.
Hausmüll ist ausschließlich in den Mülltonnen der zugehörigen Wohngebäude zu lagern.
Die Hausmüllentsorgung in öffentliche Papierkörben stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Leider ist es in den letzten Wochen wiederholt zu Verstößen gekommen, weshalb der Außendienst der Stadt Goslar gezielt Kontrollen durchführen wird.
Wir bitten auch die Vermieter von Ferienwohnungen, ihre Gäste zu informieren.

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