Sonntag, 19. Mai 2024 3:07
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wurde genehmigt.

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wurde genehmigt -Erster Fusionshaushalt ist auf Kurs-

Die vom Rat der Stadt Goslar am 3. Juni 2014 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wurde vom Ministerium für Inneres und Sport am 17. September 2014 genehmigt.

Hierin wurden insbesondere die Anstrengungen der Stadt Goslar im Rahmen der beiden Zukunftsverträge (Eigenentschuldung und Fusion) vom Ministerium gewürdigt. Gerade die Bereiche Controlling und Umsetzung der Maßgaben des Zukunftsvertrages erfuhren positive Beachtung.

Die Genehmigung ist als Mitteilung im Bürgerinformationssystem unter der Vorlagenummer 2014/103-33 einsehbar.

„Es bleibt auch weiterhin das feste Ziel, in der Vergangenheit aufgelaufene Fehlbeträge abzubauen. Im Jahr 2013 konnte – fusionsbedingt – der Haushalt erst im Rahmen der konstituierenden Ratssitzung am 1. April eingebracht werden. Für das Haushaltsjahr 2015 ist nach derzeitigem Planungsstand von einer Haushaltseinbringung bereits am 25. November auszugehen, was uns für das kommende Haushaltsjahr von einer deutlich früheren Genehmigung ausgehen lässt“, so Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk.

„Der erste Haushalt der fusionierten Stadt Goslar ist nun vom zuständigen Ministerium genehmigt worden. Diese Mannschaftsleistung von Bürgerinnen und Bürgern, Rat, Verwaltung und hier insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gesamten Finanzbereiches, die u. a. durch die beiden Zukunftsverträge eine erhebliche Arbeitsbelastung hatten, wurde durch die Begründung der Genehmigung ausdrücklich gewürdigt“, so der Leiter des Fachbereiches Finanzen und Wirtschaft, Dirk Becker, im Rahmen der Vorstellung.

Die Haushaltssatzung wird nach den Regelungen des § 11 NKomVG und den Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht. Im Anschluss an die Verkündung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der Zeit vom 22.09.2014 bis 30.09.2014 öffentlich ausgelegt. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der Auslegung des Haushaltsplans den 01.10.2014 in Kraft.