Europäischer Gerichtshof ebnete den Weg für Frauen bei der Bundeswehr
Jahrzehnte lang war der militärische Dienst in der Bundeswehr ausschließlich Männern vorbehalten. Dann gab es Soldatinnen im Sanitätsdienst und bei der Militärmusik, bis schließlich eine junge Frau bis hin zum Europäischen Gerichtshof ihr Recht einklagte, militärischen Dienst in der Bundeswehr leisten zu dürfen.
Über die dann folgende Entwicklung in weniger als zwanzig Jahren referierte in Bad Harzburg auf Einladung der Gesellschaft für Sicherheitspolitik die militärische Gleichstellungsbeauftragte des “Kommando Territoriale Aufgaben” der Bundeswehr, Hauptfeldwebel Ina Frede.
HFW Frede veranschaulichte überwundene und noch aktuelle Probleme der Frauen in der Bundeswehr wiederholt am eigenen Beispiel: fehlende oder widerwillige Akzeptanz in Militär und Gesellschaft, Verwendungsmöglichkeiten, Aufstiegsmöglichkeiten, Perspektiven.
Deutlich wurde, dass die Bundeswehr auch beim Thema Gleichstellung ein Spiegelbild der Gesellschaft ist.
Der anschauliche und gut besuchte Vortrag war Teil des Begleitprogrammes zur Ausstellung Mütter des Grundgesetzes, welches knapp drei Wochen im Wichernhaus Bad Harzburg gezeigt wurde. Veranstalter war der kommunale Präventionsrat, Organisatorin vor Ort die Kreisvorsitzende der Frauenunion, Susanne Herweg.