Geltungsbereich: gesamte Altstadt und Ortsteilbereiche
Innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Breites Tor, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Claustorwall und Vititorwall – sowie in diesem Jahr erstmals auch in der Von-Garßen-Straße und der Schlüterstraße – ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (z. B. Silvesterknaller, Raketen und Kleinfeuerwerke) wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude nicht erlaubt.
Die Stadt Goslar erinnert an das durch einen Knallkörper in der Silvesternacht 2006/07 ausgelöste Feuer in der Altstadt im Bereich der Breiten Straße/Hagenwinkel und bittet alle Goslarer und Gäste um entsprechende Beachtung.
Ebenfalls verboten ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23 Abs. 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile.
Der gesamte Wortlaut des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper ist auf der Internetseite http://www.goslar.de/stadt-und-buerger/rathaus/bekanntmachungen sowie in den Schaukästen der Verwaltung und im Service-Center, Charley-Jacob-Straße, nachzulesen. Die Einhaltung des Verbotes wird von Mitarbeitern der Polizei in der Silvesternacht anhand von Kontrollgängen und Kontrollfahrten überwacht. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Auch an den Grenzen der Altstadt sollte Rücksicht genommen werden. Insbesondere im Bereich Nonnenweg, Claustorwall, Frankenberger Teich und am Breiten Tor kam es aufgrund verstärkten Abbrennens zu Beschwerden der Anlieger.
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