Donnerstag, 16. Mai 2024 22:44
Anmeldung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2018/2019
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016

– Anmeldungszeiten der Grundschulen –

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (§ 64 Nds. Schulgesetz).

Die Anmeldungen für die SchulanfängerInnen der Goslarer Grundschulen finden am Mittwoch, 14. Mai 2014, in der Zeit von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr, an den jeweiligen Grundschulen statt.

Davon abweichend an der

Grundschule Oker
Mittwoch, 14.05.2014 von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Grundschule Schillerschule
Mittwoch, 14.05.2014 von 16:00 Uhr – 17:15 Uhr
Grundschule Hahndorf
Mittwoch, 14.05.2013 von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Grundschule Immenrode
Montag, 05.05.2014 von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und Donnerstag, 08.05.2014 von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Grundschule Vienenburg
Dienstag, 06.05.2014 von 8:30 Uhr – 12:00 Uhrund Mittwoch, 07.05.2014 von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Grundschule Wiedelah
Montag, 05.05.2014 von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr und Mittwoch, 07.05.2014 von 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Grundschule Sudmerberg
Mittwoch, 21.05.2014 von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und Donnerstag, 22.05.2014 von 10:00 Uhr – 13:30 Uhr

Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule unter Vorlage der Geburtsurkunde anzumelden. Im Rahmen der Anmeldungen werden Fragen zur schulärztlichen Untersuchung sowie zur Sprachstandsfeststellung erörtert. Die Sprachstandsfeststellung ist mit der Zielsetzung eingeführt worden, die einzelnen Sprachstände der Kinder und ggf. erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Durch Sprachfördermaßnahmen, die bereits seit Beginn des Schuljahres 2012/2013 stattfinden, soll den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglicht werden.

Da die Sprachfeststellung an den vorgenannten Terminen durchgeführt wird, müssen die SchulanfängerInnen zum Anmeldetermin anwesend sein. In den Grundschulen Immenrode, Vienenburg und Wiedelah findet die Sprachfeststellung an einem anderen Termin statt, der von den jeweiligen Schulen gesondert mitgeteilt wird.

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)