– Anmeldungszeiten der Grundschulen –
Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (§ 64 Nds. Schulgesetz).
Die Anmeldungen für die SchulanfängerInnen der Goslarer Grundschulen finden
am Mittwoch, 6. Mai 2015, in der Zeit von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
an den jeweiligen Grundschulen statt.
Davon abweichend an der
Grundschule Oker
am Mittwoch, 06.05.2015 von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Grundschule Immenrode
am Montag, 27.04.15 von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und
am Donnerstag, 30.04.2015 von 14:30 Uhr – 16:30 Uhr
Grundschule Vienenburg
am Dienstag, 28.04.2015 von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und
am Mittwoch, 29.04.2015 von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Grundschule Wiedelah
am Montag, 27.04.2015 von 13:30 Uhr – 15:30 Uhr und
am Mittwoch, 29.04.2015 von 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Grundschule Sudmerberg
am Dienstag, 05.05.15 von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und
am Mittwoch, 06.05.2015 von 8:00 Uhr – 12:30 Uhr
Grundschule Goetheschule
am Mittwoch, 20.05.2015 von 14:00 – 18:00 Uhr
Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule unter Vorlage der Geburtsurkunde anzumelden.
Im Rahmen der Anmeldungen werden Fragen zur schulärztlichen Untersuchung sowie zur Sprachstandsfeststellung erörtert. Die Sprachstandsfeststellung ist mit der Zielsetzung eingeführt worden, die einzelnen Sprachstände der Kinder und ggf. erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Durch Sprachfördermaßnahmen, die bereits seit Beginn des Schuljahres 2012/2013 stattfinden, soll den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglicht werden.
Da die Sprachfeststellung an den vorgenannten Terminen durchgeführt wird, müssen die SchulanfängerInnen zum Anmeldetermin anwesend sein. In den Grundschulen Immenrode, Vienenburg und Wiedelah findet die Sprachfeststellung an einem anderen Termin statt, der von den jeweiligen Schulen gesondert mitgeteilt wird.
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