Bad Lauterberg. Mit einem ungewöhnlich fundierten Vortrag über die ab 13. Dezember gültige neue Kennzeichnungsverordnung der Europäischen Union (Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung) überraschte die Vereinigung Harzer Köche ihre Mitglieder auf der November-Zusammenkunft in Bad Lauterberg.
Referent war Veterinärdirektor Dr. Thomas Patzelt vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Das vom Vereinsvorsitzenden Michael Klutt damit erhoffte „Ende der Kuchenbasare“, in der Branche gern als Schwarzgastronomie bezeichnet, ist aber wohl nicht in Sicht. Die Vorschriften gelten für derartige privaten Veranstaltungen nicht.
Obwohl die EU-Verordnung bereits seit 2011 besteht, aber erst jetzt in Kraft tritt, gibt es (noch) keine nationalen Ausführungsvorschriften. Übermäßig strenge Kontrollen müssen die Gastronomen deshalb in nächster Zeit nicht befürchten. Dennoch ist es gut, sich rechtzeitig zu informieren.
Die Vorschrift hat es nämlich in sich. Mit ihr werden die Verbraucherinformationen völlig neu geordnet. Die bisher geltenden nationalen Regelungen entfallen, werden allerdings durch nationale Ausführungsvorschriften ersetzt.
Alle Grundsätze und Zuständigkeiten gelten für Unternehmen, Einzelhandel, Endverbraucher und die Werbung. Dabei handelt es sich um „verpflichtende Informationen“ über die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, zum Beispiel über Inhaltsstoffe und Zutaten.
Etwas verklausuliert sind „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“, zu denen die Gastronomie gehört, verpflichtet, den Schutz der Gesundheit und Sicherung der Verbraucherinteressen sicherzustellen. Verpflichtende Angaben sind die Kennzeichnung von Haltbarkeit, Eigenschaften, Zusammensetzung und mögliche Allergene. Jeder Unternehmer ist persönlich verantwortlich und muss prüfen, ob alle Anforderungen erfüllt sind.
Das Problem könnten langfristig die Ansprüche aus der Produkthaftung sein, sagte der Referent. „Die Rechtsanwälte lassen grüßen.“ Schon geringste Spuren von Allergenen können bekanntlich die Gesundheit schädigen und zu plötzlich und unerwarteten Reaktionen führen.
Zu Allergenen gehören unter anderem Nüsse, Getreide, Sesam, Krebstiere, Muscheln, Gluten, Milch, Eier oder Schwefelzusätze. Sie alle müssen in jeden konkreten Gericht schriftlich erläutert werden: Auf einem Schild, auf Aushang, in einer Kladde oder auf einem PC vor Ort.Leider gibt es auf viele konkrete Fragen heute überhaupt noch keine Antworten. Um so wichtiger erscheint es dem Amtsveterinär, sich rechtzeitig mit dem Text der Verordnung vertraut zu machen. Weil es jedoch keine gedruckte Fassung gibt, ist das derzeit über das Internet am einfachsten. Fündig wird man im Netz am besten mit dem Stichwort „eur-lex.europa.eu“.
Im internen Teil der Zusammenkunft berichtete Michael Klutt über eine Landesverbandstagung der Köche, in der die Regionalmannschaft Niedersachsen vorgestellt wurde. 14 junge Leute fahren demnächst nach Luxemburg, um an der Weltmeisterschaft teilzunehmen.
Weniger erfreulich war in diesem Jahr der Verzicht auf den Nachwuchswettbewerb „Harzer Jugendmeister“. Das Angebot an potentiellen Kandidaten sei „sehr übersichtlich“, sagte Klutt. Der nächste Wettbewerb wird für November 2015 geplant.
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