Mittwoch, 4. März 2026 16:43
Energetische Stadtsanierung - Fragebogenaktion gestartet -

Energetische Stadtsanierung – Fragebogenaktion gestartet –

In diesen Tagen startet die Stadt Goslar in Zusammenarbeit mit der Hochschule Ostfalia (Fachbereich Versorgungstechnik/Institut für energieoptimierte Systeme) eine Umfrage bei Hausbesitzern der Unterstadt (rund um die Stephaniekirche) zu den Möglichkeiten und eventuellen Hindernissen einer energetischen Gebäudesanierung an deren Eigentum.

Die von der Bundesregierung beschlossene „Energiewende“ stellt für Deutschland eine zentrale Herausforderung dar. Erklärte Ziele sind dabei der verstärkte Einsatz von regenerativen Energieformen (Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, nachwachsende Rohstoffe) und die grundsätzliche Senkung des Energiebedarfs; insbesondere bei Einzelhaushalten. Staatliche Förderprogramme sollen dazu beitragen, dass Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele auch finanziell unterstützt werden.

Zahlreiche Wohnsiedlungen im gesamten Bundesgebiet konnten in den letzten Jahren bereits energetisch ertüchtigt werden. Für denkmalgeschützte Häuser und Quartiere ist dies jedoch vielfach nicht möglich, da z. B. schmuckvolle Fachwerkfassaden sichtbar bleiben und historische Dächer nicht mit Solaranlagen überladen werden sollen. Davon ist die Altstadt von Goslar als Bestandteil des UNESCO-Welterbes in besonderem Maße betroffen.

Um dennoch einen Beitrag zur „Energiewende“ leisten zu können, hat sich die Stadt Goslar um die Aufnahme in das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ der KfW-Bankengruppe unter besonderer Beachtung des Denkmalschutzes beworben und wurde dabei berücksichtigt. Eine in den Jahren 2007 und 2008 bereits durchgeführte städtische Umfrage zum Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in der Altstadt hatte ergeben, dass vor allem in der sog. Unterstadt ein deutlicher Modernisierungsstau vorhanden ist. Deshalb soll nun zunächst dieses Stadtquartier genauer beleuchtet werden.

Ziel ist es hierbei nun, gemeinsam mit Hausbesitzern und Bewohnern des Quartiers zu untersuchen, welche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung erforderlich wären und grundsätzlich in Frage kommen. Hierzu soll geprüft werden, ob und an welchen Stellen z. B. Wärmedämmungen der Dächer, Außenwände und Fenster unter Wahrung des Denkmalschutzes möglich sind. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Heizsysteme gelenkt werden, deren Erneuerung häufig notwendig ist und unmittelbar zur Senkung des individuellen Energiebedarfs beitragen kann.

Gleichzeitig wird danach gefragt, welche Gründe die Hausbesitzer derzeit davon abhalten, Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung Ihrer Gebäude durchzuführen. Dabei werden die individuellen Angaben selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.