Freitag, 29. März 2024 9:27

Offener Brief zur Thematik Bürgermeisterin a.D. Salle-Eltner

Herrn Oberbürgermeister
Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Str. 3
38640 Goslar

Offener Brief zur Thematik Bürgermeisterin a.D. Salle-Eltner

Sehr geehrter Herr Dr. Junk,
im Namen vieler Vienenburger Bürgerinnen und Bürger wende ich mich stellvertretend an Sie mit der Bitte, Ihren Standpunkt in der Beurteilung des Antrages von Frau Salle-Eltner zu überdenken. In der Sache vertreten Sie die Auffassung, dass der ehemaligen Vienenburger Bürgermeisterin Salle-Eltner der Weg in den einstweiligen Ruhestand rechtlich nicht zu verbauen sei. Sie untermauern Ihre Auffassung mit Einschätzungen des niedersächsischen Innenministeriums sowie des niedersächsischen Städtetages. Gleichzeitig forderten Sie dazu
auf, andere Rechtsauffassungen mitzuteilen, sofern es welche gäbe. Sie würden gern in die Prüfung dieser gehen und sich dieser anschließen, wenn es rechtlich möglich sei.
Die Ratsfraktion der Bürger für Vienenburg hat in ihren Reihen Herrn Hermann Fuhst, den ehemaligen Personaldezernenten des Landkreises Goslar. Seiner Meinung nach sind die von Ihnen herangezogenen Rechtsauskünfte sachlich nicht zutreffend und darüber hinaus nicht besonders verbindlich. Eine Zusammenfassung seiner rechtlichen Betrachtung des Sachverhaltes fügen wir bei.
Unsere Fraktion bat Herrn Dr. Benne, einen ausgewiesenen Fachanwalt für das Beamtenrecht aus Braunlage, um eine Stellungnahme. Diese fügen wir ebenfalls bei. Herr Dr. Benne stützt in vollem Umfang die Einschätzungen unseres Fraktionskollegen Fuhst. Er führt wörtlich aus: “Nach § 16 Abs. 1 BeamtStG sind alle Beamtinnen und Beamten unabhängig von ihrem jeweiligen Beamtenverhältnis betroffen. Darauf geht der Niedersächsische Städtetag in seinem Schreiben vom 22. 1.2014 bewusst nicht ein.
Es wird im Beamtenstatusgesetz bei den Beamten auf Zeit nicht unterschieden, ob sie in Direktwahl durch die Bürgerinnen und Bürger (z. B. Bürgermeisterin) ins Amt kommen oder durch einen Beschluss des Rates der Stadt. Das BeamtStG lässt nicht zu – wie dies vom MI geäußert wird -, dass “die Grenzen zwischen dem Amt im statusrechtlichen Sinne und dem Amt im funktionellen Sinne” verschwinden, nur weil es angeblich “nur einmalig vorhanden” ist und allein deshalb “nicht austauschbar” wäre. Dasselbe gilt für den Stadtbaurat oder den Stadtkämmerer als Beamte auf Zeit. Auch sie sind “einmalig vorhanden”.”
Frau Salle-Eltner führt in ihrem s.g. Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand aus, dass ihr ein gleichwertiges Amt nach A16 bislang nicht angeboten worden sei, insofern wäre sie nicht amtsangemessen verwendet und müsse den eingeschlagenen Weg gehen.
Die Bürger für Vienenburg erwidern, dass durchaus ein entsprechendes Amt für die Ex-Bürgermeisterin zeitlich befristet geschaffen werden könnte, der Rat müsste nur einen entsprechenden Beschluss fassen. Dies würde keine Mehraufwendungen mit sich bringen, da das Gehalt der ehemaligen Vienenburger BM ohnehin entsprechend weitergezahlt werden müsse. Wir nehmen hier insbesondere Bezug auf den von uns gemeinsam mit der
Fraktion Bürgerliste eingebrachten Änderungsantrag zu der zu erwartenden Ratsvorlage.
Sehr geehrter Herr Dr. Junk, wir fragen Sie, warum wollen Sie die Vienenburger Ex-Bürgermeisterin nicht weiter in der Goslarer Verwaltung arbeiten lassen?
Gibt es z. B. im Rahmen der Städtefusion nicht genug zu tun im Rathaus in Goslar?
Genügt Ihnen evtl. die bisher festgestellte fachliche Qualität von Frau Salle-Eltner für entsprechende Führungspositionen nicht?
Herr Dr. Benne führt aus: Frau Salle-Eltner hat keinen Rechtsanspruch auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Sofern die Stadt Goslar trotzdem dem Antrag vom 1.1.2014 folgen sollte, handelt es sich um eine freiwillige Leistung mit der Gefahr, dass sie die zukünftigen Versorgungslasten allein zu tragen hat. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt Herr Dr. Junk, gerade im Bezug auf den Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen?
Was wollen Sie im Falle der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt dazu mitteilen, wenn diese Ihnen raten, die Klärung der Problematik durch einen Rechtsstreit herbeiführen zu lassen?
Die Problematik Salle-Eltner bewegt sehr viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, sie ist Gesprächsthema auf der Straße. Stellvertretend für viele Bürgerinnen und Bürger würden auch wir gern von Ihnen Antworten auf die gestellten Fragen bekommen wollen.
Es ist aus Sicht der Bürger unserer Stadt derzeit nicht hinnehmbar den Rentenantrag der Ex-Bürgermeisterin in ihrem Sinne zu bescheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Vollheyde