Goslar. „Natura 2000“ ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa. Natürliche und naturnahe Lebensräume und gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen sollen hier geschützt und erhalten werden. Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), in der Ziele, naturschutzfachliche Grundlagen und Verfahrensvorgaben zur Errichtung des Netzes Natura 2000 festgeschrieben sind. Das Netz Natura 2000 soll aus Gebieten gemäß der FFH-Richtlinie (FFH-Gebiete) und der EG-Vogelschutzrichtlinie bestehen, wobei sich die beiden Gebietskategorien durchaus auch überlappen können, wie das Beispiel des Nationalparks Harz zeigt.
Das zusammenhängende Netz Natura 2000 ist auf Grundlage der EU-Richtlinien wie folgt zu sichern:
– Spätestens binnen sechs Jahren nach Aufnahme der Gebiete in die Liste der Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung entsprechend FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz
– unverzüglich nach der Benennung des Gebiets nach Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG.
Die Goslarer Naturschutzverbände fordern daher einen klaren Zeitplan für die Behebung dieser Defizite und sie fordern, dass dieser Zeitplan der einzelnen Schutzgebietsausweisungs- bzw. -anpassungsverfahren nunmehr auch eingehalten wird.
Knut Haverkamp und Dr. Friedhart Knolle, BUND-Regionalverband Westharz
Mathias Kumitz, NABU-Kreisgruppe Goslar